AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- ALLGEMEINES
1.1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (in weiterer Folge: AGB) können von der Stangl Teigwaren GmbH (in weiterer Folge: Stangl Teigwaren) jederzeit ohne Nennung von Gründen geändert bzw. von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
1.2. Mit einer Auftragserteilung, Abgabe einer Bestellung bzw. Annahme einer Sendung erkennt der Vertragspartner diese AGB ausdrücklich an.
1.3. Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:
– Vertragserfüllungshandlungen von Stangl Teigwaren gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von Stangl Teigwaren ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten Stangl Teigwaren auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Zu anderen Bedingungen als den AGB und den von Stangl Teigwaren schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.
– Folglich bleiben die AGB von Stangl Teigwaren auch dann maßgebend, wenn Stangl Teigwaren auf Grund einer Bestellung, welcher anders lautende Bedingungen des Vertragspartners zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefert. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.4. Sämtliche Vertragsabreden, Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche oder fernmündlich abgeschlossene Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Stangl Teigwaren.
1.5. Der Vertragspartner erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten innerhalb der Stangl Teigwaren. Diese Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Dem Vertragspartner steht diesbezüglich ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu.
- VERKAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN
2.1. Angebote
Sämtliche Angebote sind insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit ohne obligo.
Angaben zu Produkteigenschaften, die sich in den Angeboten bzw. in beigefügten Unterlagen finden, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese auch in der Auftragsbestätigung angeführt sind.
2.2. Bestellung
Der Vertragspartner erklärt mit Abgabe der Bestellung seinen verbindliche Willen, die bestellte Ware erwerben zu wollen und bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von Stangl Teigwaren eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Die Auslieferung der Ware an den Vertragspartner durch Stangl Teigwaren gilt ebenfalls als Annahme der Bestellung.
2.3. Änderung des Auftrages
Nach Annahme der Bestellung durch Stangl Teigwaren können Aufträge nur noch insofern vom Vertragspartner geändert werden, wenn dies der Auftragsstatus zulässt bzw. ist die Änderung nicht möglich, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde.
2.4. Lieferfristen
Ausgewiesene Liefertermine- und fristen sind annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von Stangl Teigwaren für verbindlich erklärt wurden.
In Fällen von höherer Gewalt, Streik, Ausbleiben von Materiallieferungen, Transportschwierigkeiten oder technischen Störungen im Betrieb können sich – auch verbindlich zugesagte – Liefertermine und -fristen verzögern.
2.5. Lieferung
Die Art der Lieferung bleibt Stangl Teigwaren überlassen und ist diese berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners geliefert, wobei die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe bzw. mit der Absendung der Ware auf den Vertragspartner übergeht. Dies gilt auch dann, wenn sich die Versendung aus Gründen, die nicht von Stangl Teigwaren zu vertreten sind, verzögert oder der Vertragspartner die Annahme verweigert.
Kosten die aufgrund fehlender oder falscher Anlieferinformationen des Vertragspartners entstehen, werden diesem in Rechnung gestellt.
Eine Versicherung der bestellten Ware bzw. eine Transportversicherung schließt Stangl Teigwaren nur nach schriftlichem Auftrag durch den Vertragspartner auf dessen Kosten ab.
2.6. Verzug
Verzug von Stangl Teigwaren bei Nichtlieferung liegt erst nach einer schriftlichen Nachfristsetzung von 2 Wochen, bei verbindlich zugesagten Lieferterminen von 4 Wochen vor. Der Vertragspartner ist zum Rücktritt nur nach Setzung der Nachfrist berechtigt.
2.7. Zahlungen
Der Vertragspartner hat Rechnungen der Stangl Teigwaren Zug um Zug bei Erhalt der Ware zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen von 10,00 % vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bzw. die Geltendmachung gesetzlicher Rücktrittsrechte bleibt hiervon unberührt.
2.8. Verzug des Vertragspartners
Stangl Teigwaren ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen.
Stangl Teigwaren ist ebenso berechtigt, von allen mit dem Vertragspartner bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Ersatzansprüche entstehen.
Bei Annahmeverzug des Vertragspartners ist Stangl Teigwaren berechtigt, ohne Nachfrist die Ware zu verrechnen und sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern.
- MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
3.1. Allgemeines
Stangl Teigwaren leistet für verkaufte Waren Gewähr nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der unternehmerisch tätige Vertragspartner verpflichtet sich, die gekauften Waren in Entsprechung des § 377 UGB umgehend nach Erhalt mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und etwaige Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche schriftlich zu rügen. Sollte aus welchen Gründen auch immer eine derartige Überprüfung nicht umgehend möglich sein, hat der Vertragspartner dies Stangl Teigwaren schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall sind etwaige Mängel binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei Stangl Teigwaren zu rügen.
Die von Stangl Teigwaren angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten gelten nur bei sachgemäßer Lagerung.
3.2. Art der Gewährleistung
Stangl Teigwaren leistet nach ihrer Wahl Gewähr zunächst durch Verbesserung oder Austausch. Eine Zurücknahme der Sache gegen Refundierung des Kaufpreises bzw. eine Preisminderung erfolgt erst dann, wenn Stangl Teigwaren nicht innerhalb angemessener Frist Gewähr durch Verbesserung oder Austausch leistet.
3.3. Ort der Gewährleistung
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Stangl Teigwaren entweder in deren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. In letzterem Fall hat der Vertragspartner die Ware ordnungsgemäß verpackt und auf seine Kosten an Stangl Teigwaren zurückzustellen.
3.4. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Stangl Teigwaren für Ansprüche jeglicher Art ist der Höhe nach mit dem Kaufpreis begrenzt. Stangl Teigwaren übernimmt keine Haftung für Aufwendungen, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch erwachsen.
Wenn seitens des Vertragspartners oder eines Dritten eine Änderung an der gelieferten Ware vorgenommen wird, ist Stangl Teigwaren von jeglicher Haftung befreit. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner die von Stangl Teigwaren erteilten Lagerhaltungsanweisungen missachtet.
Die schadenersatzrechtliche Haftung von Stangl Teigwaren ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
begrenzt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Ersatz von Fehler- und Mängelfolgeschäden sowie Vermögensschäden.
- EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Stangl Teigwaren.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Vertragspartner die Ware ordnungsgemäß zu verwahren bzw. angemessen zu versichern. Die Forderungen aus einem Versicherungsvertrag tritt der Vertragspartner an Stangl Teigwaren ab.
Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware an Dritte vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises tritt der Vertragspartner sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen an Stangl Teigwaren ab. Der Vertragspartner ist jedoch, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ermächtigt, die an Stangl Teigwaren abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung einzuziehen.
Bei Pfändung oder Beschlagnahme der Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen Umstand Stangl Teigwaren unverzüglich mitzuteilen und ihr sämtliche zur Durchsetzung ihres Eigentumsrechtes notwendigen Informationen zukommen zu lassen.
Stangl Teigwaren ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Vertragspartners berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu fordern.
- DATENSCHUTZ
5.1. Stangl Teigwaren behandelt die Kundendaten stets vertraulich.
5.2. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Stangl Teigwaren bei seiner Bestellung mitteilt, werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt in Österreich. Mit Bestellung stimmt der Kunde zu, dass seine Daten genutzt werden, um von Zeit zu Zeit per Post oder E-Mail über andere Produkte zu informieren, die Interesse finden könnten. Außerdem ist Stangl Teigwaren berechtigt, personenbezogene Daten zu Inkassozwecken weiterzugeben und behält sich Stangl Teigwaren Mitteilungen an Schutzorganisationen der Wirtschaft, Gerichte und zuständige Behörden vor.
5.3. Bei der Datenverarbeitung und -übermittlung werden schutzwürdige Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der weiteren Verwendung der Daten zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. widerrufen durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an: office@stanglnudeln.at
5.4. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Stangl Teigwaren die hiervon betroffenen Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich von Katalogen einstellen und/oder Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
6.1. Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Stangl Teigwaren kann mit etwaigen fälligen Gegenforderungen nur dann aufgerechnet werden, wenn diese gerichtlich festgestellt oder von Stangl Teigwaren schriftlich anerkannt wurden.
6.2. Dienstleistungen und Beratung
Dienstleistungen, die über die Pflichten als Lieferant hinausgehen, müssen schriftlich vereinbart werden.
6.3. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Stangl Teigwaren entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
6.4. Irrtumsanfechtung
Eine Anfechtung eines von einem unternehmerisch tätigen Vertragspartner mit Stangl Teigwaren geschlossenen Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
6.5. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von Stangl Teigwaren.
Als Gerichtsstand wird das nach den gesetzlichen Bestimmungen sachlich und örtlich zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht für Lebring (derzeit Bezirksgericht Leibnitz und Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) vereinbart.
6.6. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.